Wandhydrantenanlagen
Wandhydrantenanlagen oder auch Innenhydranten gehören zu den nicht selbsttätigen Feuerlöschanlagen. Die Auslegungskriterien zu Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung werden in der DIN 14462 beschrieben.
Wesentliche Bestandteile sind die Wasserversorgungen, Hydrantenkästen und das dimen-sionierte Rohrnetz.
Das Rohrnetz ist dabei immer mit Wasser gefüllt und die Versorgung wird aus einem Wassertank mit der dazu passenden Druckerhöhungsanlage geregelt.
Die Wandhydrantenanlage gibt es generell in 2 Ausführungen. Es wird unterschieden in:
- Wandhydranten Typ S
- Wandhydranten Typ F

Die Wandhydranten Typ S dienen zur Selbsthilfe. Diese unterscheiden sich gegenüber Typ F Wandhydranten in ihrer Art der Auslegung. Die Selbsthilfe-Wandhydranten sind bei einer Gleichzeitigkeit von zwei Hydranten mit einem Druck von 2 bar an der Düse mit jeweils 24 l/min auszulegen. Da weniger Löschwasser zu Verfügung steht, ist eine weitläufige Nutzung durch die Löschkräfte nicht möglich.
Typ F Wandhydranten dienen zur Nutzung durch die Feuerwehr. Auslegungstechnisch gibt es die Möglichkeit drei Hydranten gleichzeitig mit einem Druck von 3 bar und 100 l/min oder 4,5 bar mit 200 l/min laufen zu lassen. Die Auslegung in Art und Dauer wird meistens im Brandschutzkonzept oder von den örtlichen Behörden vorgegeben.
Die Steigleitungen nass/ trocken sind nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen. Hierbei wird in „trockene“ und „nasse“ Steigleitungen unterschieden.
Die „trockene“ Steigleitung dient für feuerwehrtechnische Löschzwecke und stellt im Prinzip die einfachste Form einer nicht selbsttätigen Löschanlage dar. Die Rohrleitungen der trockenen Steigleitungen sind dabei nicht mit Wasser gefüllt. Die Steigleitungen trocken bestehen aus einer Einspeisearmatur, welche sich i.d.R. am Treppenhaus oder am Eingang zur ebenen Erde befindet. Die im Gebäude nach „oben“ verlaufende Rohrleitung hat in den einzelnen Geschossen Abzweige. Die sog. Entnahmestellen, welche mit 1 B-Anschluss versehen sind.
Im Brandfall kann die Feuerwehr über die Einspeisearmatur, welche mit 2 B-Anschlüssen bestückt ist, Löschwasser einspeisen. An den Entnahmestellen kann die Feuerwehr dann das eingespeiste Löschwasser entnehmen. Somit wird ein zeitintensiver Aufbau von vertikalen Leitungen vermieden.
Die „nasse“ Steigleitung besitzt dagegen seine eigene Löschwasserversorgung in Form eines Vorlagebehälters. Ebenso bringen Nasssteigleitungen ihre eigene Druckerhöhungsanlage mit. Der wesentliche Unterschied zu den Trockensteigleitungen sind dabei die ständig mit wassergefüllten Rohrleitungen. Somit wird bei einer Nutzung durch die Feuerwehr das einspeisen des Löschwassers erspart.


Außenhydrantenanlagen mit Über- oder Unterflurhydranten sind nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen. Diese verfügen i.d.R. über eine eigene Wasserversorgung mit einer Druckerhöhungsanlage. Das Rohrleitungsnetz ist mit Wasser gefüllt. Meistens gibt es aber auch die Möglichkeit, diese Art von Anlagen an eine vorhandene Sprinkleranlage mitanzuschließen. Mit der Bedingung, dass die Löschwassermenge für die Sprinkleranlage nicht eingeschränkt bzw. reduziert wird. Andere Parameter aus der jeweiligen Richtlinie sind ebenfalls zu beachten.
Die im „Freien“ befindlichen Hydranten gibt es in 2 verschiedenen Formen (Bauart). Die Unterscheidung erfolgt in Unterflur- und Überflurhydranten. Hierbei gilt die DIN EN 14384 für Überflur- und die DIN EN 14339
Die Anzahl und Standorte der Außenhydranten wird über das Brandschutzkonzept oder den Vorgaben der zuständigen Behörden bestimmt.
Ebenso die Löschwasserrate von entweder 800 l/min oder 1.600 l/min. Grundsätzlich sind in der DIN 14462 die Bestimmungen geregelt.