Feuerlöscher
Feuerlöscher sind im Rahmen der Maßnahmen gegen Brände für Arbeitsstätten (ASR) ein unverzichtbarer Faktor. Die ASR A2.2, beschreibt die Anforderungen der Verordnung über die Arbeitsstätten für den jeweiligen Anwendungsbereich. Konkretisiert werden die Anforderungen an die Ausstattung mit u. A. Feuerlöscheinrichtungen, sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen für das Betreiben der jeweiligen Betriebsstätten.
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Brandklasse A: Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur), verbrennen normalerweise unter Glutbildung
Beispiele: Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen
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Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
Beispiele: Benzin, Öle, Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse, Teer
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Brandklasse C: Brände von Gasen
Beispiele: Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas
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Brandklasse D: Brände von Metallen
Beispiele: Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen
Brandklasse F: Brände von Speiseölen und -fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten

Folgende Brandklassen (nach DIN EN 2:2005-01 „Brandklassen“) gibt es:
Tragbare Feuerlöscher können mit diversen Löschmitteln gefüllt werden. Dazu gehören Pulver, Schaum, Wasser und Kohlendioxid. Das Löschmittel muss für eine optimale Löschwirkung auf das jeweilige Löschgut abgestimmt werden.
Feuerlöscher werden gem. DIN EN 2 in ihrer Brandklasse (Eignung zum Löschen von Materialien) unterteilt. Diese findet sich auf den Piktogrammen des Feuerlöschers wieder. Somit wird bestimmt, welche Arten von Feuerlöschern bei bestimmten Objekten eingesetzt werden können bzw. dürfen.
Folgende Arten von Feuerlöschern mit der entsprechenden Brandklasseneignung gibt es:
- Pulverfeuerlöscher(Eignung: Brandklasse A, B, C, D)
- CO-2-löscher(Eignung: Brandklasse B)
- Wasserlöscher(Eignung: Brandklasse A)
- Schaumlöscher(Eignung: Brandklasse A, B)
- Fettbrandlöscher(Eignung: Brandklasse F)